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Anforderungen an den Hund

Sowohl der Hannoversche Schweisshund als auch der Bayerische Gebirgsschweisshund gelten als die Spezialisten bei der Nachsuchenarbeit. Dies muss man ohne Rassefanatismus einge­stehen. Natürlich kann mit jedem Jagdgebrauchshund erfolgreich nachgesucht werden. Bei sehr schwierigen Arbeiten wird es jedoch eher möglich sein, diese mit einem Spezialisten mit Erfolg zu beenden. Wer jedoch meint allein mit dem Erwerb eines Schweisshundes einen Spezialisten führen zu können der irrt. Erfahrung und Praxis auf der Wundfährte eignet sich der Schweisshund und sein Führer nur im stetigen natürlichen Nachsucheneinsatz an und nicht auf der Kunstfährte.   

Damit ein Schweisshund eingesetzt werden darf, muss er die je nach Kanton verlangte Prüfung (Kunstfährten) ablegen. In der Regel handelt es sich um Prüfungen, welche gemäss Vorgabe der TKJ durchgeführt werden. Da das Jagdregal den jeweiligen Kantonen unterliegt sind auch diese für die Ausschreibung der Prüfungen zuständig. Es gilt zu beachten, dass es in der Schweiz keine einheitliche Regelung gibt. Der Schweizerische Schweisshund-Club bietet sowohl die Vorprüfung als auch die erschwerte 1000 Meter Fährte an. Bei beiden Prüfungen handelt es sich um Kunstfährten. Es besteht die Möglichkeit auch eine Hauptprüfung (Naturfährte) durch Aufgebot eines Leistungsrichters abzulegen. Solche Prüfungen fallen im Jagdbetrieb an.

Natürlich spielen die Erbanlagen des Hundes in der Leistungszucht eine zentrale Rolle. Aufgabe des Zuchtwartes ist es, gesunde, leistungsstarke und rassetypische Hunde zur Zucht einzusetzen. Ein ganz zentraler Punkt nebst den Erbanlagen ist aber die Art und Weise der Ausbildung des Junghundes. Hier gibt es leider kein Standartrezept, denn jeder Hund hat seinen eigenen Charakter, seine Stärken und Schwächen. Das Kompensieren einer Schwäche aber auch das Fördern einer Stärke liegt in der Hand des Führers. Der zuständige Regionalgruppenobmann steht jedem Jung­hundeführer bei der Aus­bildung gerne mit Rat und Tat zur Seite. Für die Ausbildung seines Schweisshundes ist jedoch der Hundeführer selbst verantwortlich.

Jeder Hundeführer muss sich im Klaren sein, dass ein richtig ausgebildeter Schweisshund in der Lage ist einer Krankfährte in jedem Gelände und bei jeder Witterung zu folgen, ohne sich von anderen Fährten verleiten zu lassen. Für den Hundeführer ist es sehr wertvoll, dass sein Hund verweist. Der Hund soll dem Führer die vorhandenen Pirschzeichen zeigen. Diese Zeichen dienen als Bestätigung auf der richtigen Fährte zu sein. Flüchtet das angesuchte Stück aus dem Wundbett, sollte der Hund dieses schnell und scharf hetzen. Unter diesen beiden Voraussetzungen wird sich das verletzte Stück schnell stellen. Der Hund muss das Stück so lange binden, bis sich der Führer auf Schussdistanz der Bail nähern kann und in der Lage ist einen sauberen Fangschuss anzutragen. Gegenüber fremden Personen darf der Hund seine Beute verteidigen. Das Anschneiden des Stückes ist jedoch nicht erwünscht.