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Zucht

Das Zuchtreglement des Schweizerischen Schweisshund-Club regelt die Zucht der Hannoverschen Schweisshunde und der Bayerischen Gebirgsschweisshunde (FCI-Standard Nr. 213 und 217) in der Schweiz (siehe Downloads).

Grundlage dieser Zuchtordnung sind die Statuten und Reglemente der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG). Als Dachverband erlässt sie in Anlehnung an das „internationale Zuchtreglement der Fèdèration Cynologique Internatinale (FCI)“ das Zucht- und Eintragungsreglement (ZER) für Hunde, die im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eingetragen wurden.

ZER, Art. 1.2
Das ZER regelt die Zucht von Rassehunden und deren Eintragung ins Schweizerische Hundestammbuch (SHSB). Die hier festgelegten Bestimmungen sind für alle der SKG angeschlossenen Rasseklubs und für alle Züchter mit einem von der SKG oder SKG/FCI geschützten Zuchtnamen sowie für die Eigentümer von Deckrüden verbindlich.

ZER, Art. 1.3

Das ZER regelt die planmässige Reinzucht funktionell und genetisch gesunder, verhaltenssicherer, sozial- und umweltverträglicher Hunde aufgrund der Rassestandards der FCI.

Eine verantwortungsbewusste Selektion aller Zuchthunde nach Kriterien der Gesundheit, des Wesens und der im Rassestandard festgelegten Merkmale ist für alle Rassen obligatorisch. Zuchtzulassungsprüfungen werden durch die Rasseklubs durchgeführt.

Zuchtauswahl

Aufgrund der relativ kleinen Zuchtbasis bedarf es bei jeder Paarung einer sorgfältigen Zuchtauswahl. Die züchterische Zusammenarbeit mit allen dem internationalen Schweisshundverband angeschlossenen Vereinen ist unbedingt erforderlich und zu pflegen. Die Auswahl von Rüde und Hündin hat daher unter Anwendung gleicher Massstäbe zu erfolgen. Die Zuchtverantwortlichen sollten nach Möglichkeit die Hunde sehen, kennen oder vor Augen haben! Zur Zucht dürfen nur Hunde verwendet werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

·         Die bestandene Vorprüfung

·         Wesensfestigkeit, natürliche Ruhe, Wildschärfe, Ausdauer, Durchhaltewillen

·         Die bestandene Prüfung der 1000 Meter Fährte gemäss SSC Prüfungsreglement

·         Nachweis der Leistungsfähigkeit im praktischen Jagdbetrieb durch schriftliche Leistungsnachweise und/oder Absolvierung einer Hauptprüfung.

·         Den Nachweis erbringen, dass der Hund fährten- und/oder sichtlaut jagt und dass er ausdauernd und scharf hetzt und stellt. Er ist frühzeitig durch Bericht und Benennung von zuverlässigen Zeugen dem Zuchtwart zu melden.

·         Frei von Hüftgelenksdysplasie. Der Nachweis muss durch eine röntgenologische Untersuchung erbracht werden.

·         Keine Manipulation an Augen und Gebiss.

·         Klar ausgeprägter Geschlechtstyp

·         Formwert in der Altersklasse mindestens „sehr gut“. Bei hervorragender Veranlagung und Leistung dürfen in Ausnahmefällen auch Hunde mit Formwert „gut“ zur Zucht zugelassen werden.

Leistungszucht

Zur Erhaltung des Leistungsprinzips bedarf es bei jeder Paarung einer sorgfältigen Zuchtplanung. Abgrenzend zu anderen Zuchten ist die im ISHV abgesprochene Leistungszucht  durch den ISHV Leistungsstempel dokumentiert.

Zuchtstrategie
Eine zielbewusste Zucht soll die Leistungsfähigkeit des Hannoverschen Schweisshundes und des Bayerischen Gebirgsschweisshundes nicht allein erhalten, sondern nach Möglichkeit fördern. Entsprechend den Aufgaben und Anforderungen, die an die beiden Schweisshunderassen in der Praxis gestellt werden und aus der Erkenntnis, dass nur von einem Spezialisten Höchstleistungen zu erwarten sind, muss das Ziel aller züchterischen Massnahmen besonders auf Gesundheit, Vitalität, Nasenleistung und Wesen ausgerichtet sein.

Welpenvermittlung

Der Schweizerische Schweisshund-Club gibt Welpen nur an Mitglieder des Clubs ab. Das heisst, Sie müssen zunächst Clubmitglied werden. Hierfür bewerben Sie sich mit dem Antragsformular (siehe Downloads, Welpenwunsch/ Mitgliedschaft) bei unserem Präsidenten Christian Kendlbacher, Hueb 5,  9473 Gams, der Sie gerne über den weiteren Verfahrensablauf informieren.