Gesetzlicher Auftrag
In der Schweiz stehen den Kantonen im Rahmen des Bundesrechts das Jagdregal und das Verfügungsrecht über die wildlebenden Säugetiere und Vögeln zu. Die Kantone regeln und planen die Jagd. Dabei müssen auch die Anliegen des Tierschutzes berücksichtigt werden. Man unterscheidet zwei Jagdsysteme. In 16 Kantonen wird die Jagd im Patentsystem und 9 Kantonen im Reviersystem ausgeübt. Unter diesen Voraussetzungen ist es klar, dass jeder Kanton die Nachsuche anders regelt.
Für die ganze Schweiz gilt aber die Pflicht, verletztes Wild zu Suchen und von seinen Qualen rasch möglichst zu befreien.
Ausserdem hat die Nachsuche auf verletztes Wild eine sehr grosse ethische Bedeutung. Es ist dabei nicht von Bedeutung ob das Wild durch den Verkehr verletzt oder auf der Jagd angeschossen wurde. Es ist oberste Pflicht des Verursachers, das verletzte Tier so schnell wie möglich von seinen Qualen zu befreien. Vom waidgerechten Jäger wird erwartet, dass er das Zeichnen des Wildes genau beobachtet und auch interpretieren kann. Anschliessend ist es seine Pflicht den Anschuss sehr sorgfältig zu untersuchen, den Anstand und den Anschuss zu markieren und die Nachsuche einzuleiten. Aber auch Verkehrsteilnehmern müssen angefahrenes Wild sofort der Polizei oder dem zuständigen Wildhüter melden. Es ist dann Aufgabe der Dienststelle die Nachsuche einzuleiten.