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Mitgliedschaft

Der Schweizerische Schweisshund-Club wird in der Öffentlichkeit und insbesondere bei der Jägerschaft vorwiegend nach den Leistungen seiner Hunde und dem Verhalten seiner Mitglieder beurteilt. Der SSC bietet Gewähr, das brauchtumgerechte und erfolgreiche Nachsuchenwesen zu erhalten, zu fördern sowie die bewährte Leistungszucht zu erhalten und Verbesserungen anzustreben. Eine wichtige Aufgabe der Clubleitung ist es daher, nur solche Personen als Mitglieder aufzunehmen, die mit ihr zusammen diese Ziele verfolgen.

Unsere beiden Schweisshunderassen sollen zusammen mit ihrem Führer ein Spezialisten­gespann auf der Wundfährte bilden. Sie sind keine vielseitigen Jagdgebrauchs­hunde. Seit Generationen werden sie speziell auf die tierschutzgerechte, erschwerte Nachsuche auf der kalten Wund­­fährte, auf Hetzen und Stellen von wehrhaftem Hochwild sowie auf das Verweisen von totem Wild gezüchtet.

„Schweissarbeit ist Fleissarbeit!“, dieser Spruch gilt schon von jeher.  Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir die Erfüllung der Aufnahmebedingungen streng prüfen. Vor ihrem Antrag zur Mitgliedschaft sollte die persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Regionalobmann und eine Teilnahme an Clubveranstaltungen als Gast und Interessent stehen. Erstlingsführern wird die Teilnahme an einem Junghundeführerlehrgang empfohlen. Die Regionalobmänner unterstützen sie in der Ausbildung des Hundes.

Darum bitten wir, vor einer Bewerbung selbstkritisch zu prüfen, ob es Ihre persönliche Zeit erlaubt, sich der Führung eines Schweisshundes zu widmen. Es sollte die Bereitschaft vorhanden sein, zu Nachsuchen im Umkreis von 50-100 Kilometer auch an Sonn- und Feiertagen zu fahren. Bitte überdenken Sie, ob die ständige Verfügbarkeit eines Spezialisten für Ihre eigenen Jagdverhältnisse unbedingt nötig ist.

Aktives Mitglied kann jede Person werden

  • welche das 18. Altersjahr erfüllt hat und urteilsfähig ist (Minderjährige nur im Einverständnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters) und versichert, die Ziele und Aufgaben des Schweizerischen Schweisshund-Club zu unterstützen, kameradschaftlich im Club zusammenzuarbeiten, sowie der waidgerechten Jagd dienen will.
  • die bereit ist, die Statuten und Reglemente des SSC und der SKG als verbindlich anzuerkennen.
  • die Jäger/in mit gültigem Jagdschein ist.
  • die einem Schweisshund ausreichend Nachsuchemöglichkeit bieten kann (Nachweise dazu können sein: Jagdpächter, aktiver Jäger in Patentkantonen, Jagdaufseher, Wildhüter, etc.)
  • die eine befürwortende Stellungnahme des für den Wohnsitz des Bewerbers örtlich zuständigen Regionalobmannes vorlegen kann.

 

Aufnahmegebühr einmalig: CHF 100.-

Jahresbeitrag 2021: CHF 100.-       

Der Antrag für eine Mitgliedschaft im SSC ist unter Downloads abrufbar.