Zuchtauswahl
Aufgrund der relativ kleinen Zuchtbasis bedarf es bei jeder Paarung einer sorgfältigen Zuchtauswahl. Die züchterische Zusammenarbeit mit allen dem internationalen Schweisshundverband angeschlossenen Vereinen ist unbedingt erforderlich und zu pflegen. Die Auswahl von Rüde und Hündin hat daher unter Anwendung gleicher Massstäbe zu erfolgen. Die Zuchtverantwortlichen sollten nach Möglichkeit die Hunde sehen, kennen oder vor Augen haben! Zur Zucht dürfen nur Hunde verwendet werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
· Die bestandene Vorprüfung
· Wesensfestigkeit, natürliche Ruhe, Wildschärfe, Ausdauer, Durchhaltewillen
· Die bestandene Prüfung der 1000 Meter Fährte gemäss SSC Prüfungsreglement
· Nachweis der Leistungsfähigkeit im praktischen Jagdbetrieb durch schriftliche Leistungsnachweise und/oder Absolvierung einer Hauptprüfung.
· Den Nachweis erbringen, dass der Hund fährten- und/oder sichtlaut jagt und dass er ausdauernd und scharf hetzt und stellt. Er ist frühzeitig durch Bericht und Benennung von zuverlässigen Zeugen dem Zuchtwart zu melden.
· Frei von Hüftgelenksdysplasie. Der Nachweis muss durch eine röntgenologische Untersuchung erbracht werden.
· Keine Manipulation an Augen und Gebiss.
· Klar ausgeprägter Geschlechtstyp
· Formwert in der Altersklasse mindestens „sehr gut“. Bei hervorragender Veranlagung und Leistung dürfen in Ausnahmefällen auch Hunde mit Formwert „gut“ zur Zucht zugelassen werden.