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Nachsuche

Als Nachsuche bezeichnet man die Tätigkeit des Hundeführers krankgeschossenes oder verletztes Wild mit einem ferm abgeführten Schweisshund aufzufinden, zu verfolgen und zu erlegen. Auch bei vermeintlichen Fehlschüssen muss der Anschuss genauestens auf Schnitthaare, Schweiss und Knochensplitter untersucht werden.

Der Zeitraum zwischen Schussabgabe und dem Nachsuchenbeginn bezeichnet man als Stehzeit. Wie lange die Stehzeit der Wundfährte sein muss ist von der Art der Verletzung abhängig. Grundsätzlich beträgt die Mindestwartezeit bei Organtreffern ca. 4 Stunden. Eine Ausnahme bilden Laufschüssen und Kieferschüssen. Damit eine nötige Hetze erfolgreich ausgehen kann, muss das verletzte Stück erst „krank“ werden. Bei solchen Treffern sollte mit der Nachsuche erst nach ca. 8 bis 12 Stunden begonnen werden. Solche Nachsuchen sind nur mit einem scharf hetzenden und stellenden Hund zu bewältigen.

Die unbestrittene Notwendigkeit einer angemessenen Stehzeit zeigt auf, wie wichtig eine gründliche Untersuchung des Anschusses im Hinblick auf die Lokalisierung der Trefferlage ist. Anhand der Zusammenstellung aller Überlegungen und Vorbereitungen im Zusammen­hang mit dem Anschuss, kann der Schweisshundeführer sich schrittweise und systematisch die nötigen Erkenntnisse, bezüglich der Schussverletzung erarbeiten. Ein Schnitthaarbuch oder eine Schnitthaarkarte sind hier sehr hilfreich.

Vielfach zieht sich eine übereilt begonnen Nachsuche unnötig in die Länge und bereitet dem Wild zusätzlich unnötig lange Qualen. Solange der Schweisshundeführer keine eindeutigen Hinweise über die Art der Verletzung hat, sollte auf keinen Fall mit der Nach­suche begonnen werden.

Die Entscheidung, ob und wann eine Nachsuche wegen Aussichtslosigkeit abgebrochen wird, muss sich immer an den Erkenntnissen über den Sitz des Geschosses orientieren.

Der verantwortungsvolle Schweisshundeführer wird eine Nachsuche nie von sich aus abbrechen, an dieser Stelle gilt: Solange der Hund will und der Führer kann.